Der Gemeindesekretär ist ranghöchster Beamter der Gemeinde und untersteht in funktioneller Hinsicht dem Bürgermeister. Er wird vom Gemeinderat nach den Bestimmungen des einschlägigen Regionalgesetzes ernannt, und muss in das entsprechende für die Provinz Bozen eingerichtete regionale Verzeichnis eingetragen sein.
Seine wesentlichen Aufgaben sind:
- Teilnahme an den Sitzungen des Rates und des Ausschusses
- beurkundet mit seiner Unterschrift die Beschlüsse der beiden Organe
- oberster Vorgesetzter des Personals
- leitet die Ämter und die verschiedenen Dienstbereiche der Gemeinde
- führt die Maßnahmen durch, die im Rahmen der Gemeinde abzuwickeln sind
- veranlasst die Veröffentlichung der Beschlüsse und deren Übermittlung an die Kontrollorgane und sorgt für deren Durchführung
- erledigt die ihm vom Bürgermeister übertragen Aufgaben
- beurkundet auf Verlangen des Bürgermeisters die Verträge und Rechtsakte
- nimmt die Pflichten in allen übrigen Aufgabenbereichen wahr, die ihm vom Gesetz und den Verordnungen sowie durch die vorliegende Satzung übertragen sind.